Landesrechnungshof MV
Rundschreiben des Landesrechnunghofes
Der Landesrechnungshof hat eine überarbeitete Version seines Rundschreibens "Ordnungsmäßigkeit des Einsatzes von Informationstechnik" veröffentlicht.
Das Rundschreiben enthält in Anlage 1 eine Zusammenstellung der beim Einsatz von Informationstechnik einzuhaltenden Rechtsvorschriften und zu beachtenden Hinweise und Empfehlungen. Anlage 2 enthält Anforderungen, was beim Einsatz von Informationstechnik und elektronischer Datenverarbeitung zu dokumentieren ist. In Anlage 3 sind Grundsätze aufgeführt, wie zu dokumentieren ist. Anlage 4 enthält Anforderungen an die Beschaffung von Leistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Informationstechnik.
Der Landesrechnungshof verweist auf die aktuelle Version der IT-Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Diese sind als Anlage 5 beigefügt.
Gemeinsame Erklärung der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat auf ihrer Herbstkonferenz am 22./23. September 2025 in Kiel eine Erklärung beschlossen: Darin fordern die Rechnungshöfe eine Nachschärfung des Gesetzentwurfs zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen und warnen vor weiteren Lockerungen der Schuldenbremse.
Diese kann hier eingesehen und heruntergeladen werden.
Neues Rundschreiben des Landesrechnunghofes
Der Landesrechnungshof hat mit seinem Rundschreiben 1/2025 die "Grundsätze für die Verwaltungsorganisation" der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder veröffentlicht. Die "Grundsätze für die Verwaltungsorganisation" benennen grundlegende Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Verwaltungsorganisation der Bundes- und Landesverwaltungen. Sie basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder und schaffen gemeinsame, transparente Prüfungsmaßstäbe. Sie können als Prüfungsmaßstab für Prüfungen des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern herangezogen werden. Die Grundsätze werden in unregelmäßigen Abständen fortgeschrieben. Das Rundschreiben erläutert wesentliche Änderungen zur Vorgängerversion.